Bauwesen

Bewilligungspflichtige Bauvorhaben sind u.a.:
• die Errichtung oder wesentliche Änderung von Gebäuden
   (z.B. durch Änderung der Außenverkleidung oder deren
   Farbgebung)
• die wesentliche Veränderung der Verwendung eines
   Gebäudes
• die Errichtung von Bauwerken wie Tribünen, Parkdecks
• die Aufstellung von ortsfesten Maschinen und technischen
   Einrichtungen, wenn durch diese z.B. Nachbarn belästigt
   werden könnten
• Bauvorhaben, für die eine Abstandsnachsicht eines Nachbarn
   erforderlich ist
• Werbeanlagen mit einer Grundfläche von mehr als 1 m²

Um anzeigepflichtige Bauvorhaben handelt es sich z.B. bei:
• Errichtung von Nebengebäuden (höchstens 25 m²
   Grundfläche und Höhe von max. 3,5 m)
• Errichtung von Einfriedungen mit einer Höhe
   von mehr als 1,8 m
• Aufstellung von ortsfesten Behältern für Brenn- und
   Treibstoffe mit mehr als 300 l Fassungsvolumen
• Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen

Grundsätzlich ist es ratsam, bei Neubauten vor Eingabe des Bauantrages eine Planskizze zur Vorbegutachtung beim Bürgermeister abzugeben!

Ansprechpartner

Bgm. Norbert Greussing
T +43 5514 2129-13
gemeindeamt.bizau.bgm@cnv.at

oder

Andrea Feuerstein-Rauch
T +43 5514 2129-14
andrea.feuerstein-rauch@cnv.at


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