Bauwesen
Bewilligungspflichtige Bauvorhaben sind u.a.:
• die Errichtung oder wesentliche Änderung von Gebäuden
(z.B. durch Änderung der Außenverkleidung oder deren
Farbgebung)
• die wesentliche Veränderung der Verwendung eines
Gebäudes
• die Errichtung von Bauwerken wie Tribünen, Parkdecks
• die Aufstellung von ortsfesten Maschinen und technischen
Einrichtungen, wenn durch diese z.B. Nachbarn belästigt
werden könnten
• Bauvorhaben, für die eine Abstandsnachsicht eines Nachbarn
erforderlich ist
• Werbeanlagen mit einer Grundfläche von mehr als 1 m²
Um anzeigepflichtige Bauvorhaben handelt es sich z.B. bei:
• Errichtung von Nebengebäuden (höchstens 25 m²
Grundfläche und Höhe von max. 3,5 m)
• Errichtung von Einfriedungen mit einer Höhe
von mehr als 1,8 m
• Aufstellung von ortsfesten Behältern für Brenn- und
Treibstoffe mit mehr als 300 l Fassungsvolumen
• Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen
Grundsätzlich ist es ratsam, bei Neubauten vor Eingabe des Bauantrages eine Planskizze zur Vorbegutachtung beim Bürgermeister abzugeben!
Ansprechpartner
Bgm. Norbert Greussing
T +43 5514 2129-13
gemeindeamt.bizau.bgm@cnv.at
oder
Andrea Feuerstein-Rauch
T +43 5514 2129-14
andrea.feuerstein-rauch@cnv.at
--> hier geht's zu den Baugrundlagen BauKULTURrichtlinien unserer Gemeinde