Passwesen

Die Antragstellung erfolgt bei der Hauptwohnsitzgemeinde oder der Bezirkshauptmannschaft Bregenz.
Nicht österreichische Staatsbürger*innen wenden sich bezüglich Passangelegenheiten bitte an die jeweilige Botschaft.

Erforderliche Unterlagen

  • alter Reisepass/Personalausweis (wenn vorhanden)
  • Geburtsurkunde u. Staatsbürgerschaftsnachweis
  • 1 Passfoto das den EU-Passbildkriterien entspricht und nicht älter als 6 Monate ist
  • Heiratsurkunde
  • ggf. Nachweis akademischer Grad
  • Körpergröße
  • eigenhändige Unterschrift (bei Minderjährigen Unterschrift des Erziehungsberechtigten)
  • bei Passantrag eines Minderjährigen wird ein Ausweisdokument des Erziehungsberechtigten benötigt
  • ggf. Obsorge-Vereinbarung bei Kindern
  • Fingerabdruck ab dem 12. Lebensjahr (erfolgt im Gemeindeamt)

Gültigkeit

  • Kinder bis 2 Jahre - 2 Jahre
  • Kinder ab 2 bis 12 Jahre - 5 Jahre
  • ab dem 12. Lebensjahr - 10 Jahre

Für Reisepässe und Personalausweise gilt die gleiche Gültigkeitsdauer.

Kosten Reisepass

  • Gewöhnlicher Reisepass € 75,90
  • Kinderreisepass unter 12 Jahre € 30,-
  • Express-Reisepass € 100,--
  • Gebührenbefreiung für Kinder innerhalb der ersten 2 Jahre (jeweils 1 Reisepass u. 1 Personalausweis)

Kosten Personalausweis

  • ab dem 16. Geburtstag € 61,50
  • bis zum 16. Geburtstag € 26,30

--> weitere Informationen zum Reisepass
--> weitere Informationen zum Personalausweis

 

Gestohlene oder verlorene Reisedokumente
Reisedokumente die gestohlen wurden oder verloren gegangen sind, müssen unverzüglich der Behörde gemeldet werden. Diese Dokumente werden in der INTERPOL-Datenbank für gestohlene und abhanden gekommene Reisedokumente ausgeschrieben.
Sollte ein als gestohlen oder verloren gemeldetes Reisedokument wieder gefunden werden, ist dies ebenfalls unverzüglich der Behörde zu melden.