Passwesen
Die Antragstellung erfolgt bei der Hauptwohnsitzgemeinde oder der Bezirkshauptmannschaft Bregenz.
Nicht österreichische Staatsbürger*innen wenden sich bezüglich Passangelegenheiten bitte an die jeweilige Botschaft.
Erforderliche Unterlagen
- alter Reisepass/Personalausweis (wenn vorhanden)
- Geburtsurkunde u. Staatsbürgerschaftsnachweis
- 1 Passfoto das den EU-Passbildkriterien entspricht und nicht älter als 6 Monate ist
- Heiratsurkunde
- ggf. Nachweis akademischer Grad
- Körpergröße
- eigenhändige Unterschrift (bei Minderjährigen Unterschrift des Erziehungsberechtigten)
- bei Passantrag eines Minderjährigen wird ein Ausweisdokument des Erziehungsberechtigten benötigt
- ggf. Obsorge-Vereinbarung bei Kindern
- Fingerabdruck ab dem 12. Lebensjahr (erfolgt im Gemeindeamt)
Gültigkeit
- Kinder bis 2 Jahre - 2 Jahre
- Kinder ab 2 bis 12 Jahre - 5 Jahre
- ab dem 12. Lebensjahr - 10 Jahre
Für Reisepässe und Personalausweise gilt die gleiche Gültigkeitsdauer.
Kosten Reisepass
- Gewöhnlicher Reisepass € 75,90
- Kinderreisepass unter 12 Jahre € 30,-
- Express-Reisepass € 100,--
- Gebührenbefreiung für Kinder innerhalb der ersten 2 Jahre (jeweils 1 Reisepass u. 1 Personalausweis)
Kosten Personalausweis
- ab dem 16. Geburtstag € 61,50
- bis zum 16. Geburtstag € 26,30
--> weitere Informationen zum Reisepass
--> weitere Informationen zum Personalausweis
Gestohlene oder verlorene Reisedokumente
Reisedokumente die gestohlen wurden oder verloren gegangen sind, müssen unverzüglich der Behörde gemeldet werden. Diese Dokumente werden in der INTERPOL-Datenbank für gestohlene und abhanden gekommene Reisedokumente ausgeschrieben.
Sollte ein als gestohlen oder verloren gemeldetes Reisedokument wieder gefunden werden, ist dies ebenfalls unverzüglich der Behörde zu melden.