Verlautbarung Volksbegehren 31.03. - 07.04.2025
Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen
"ORF-Haushaltsabgabe NEIN"
"Autovolksbegehren: Kosten runter!"
"Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!"
Aufgrund der auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidungen des Bundesministers für Inneres betreffend die oben angeführten Volksbegehren wird verlautbart:
Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist
von Montag, 31. März 2025,
bis (einschließlich) Montag, 07. April 2025,
in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (bmigvat/volksbegehren).
Verlautbarung Klimavolksbegehren
Kundmachung Volksbegehren 31.03. - 07.04.2025